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Kommentar

Von Rechthabern und Würdelosen

Veröffentlicht am
Foto: BWagrar
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Darauf verweist Wolfgang Schäuble, wenn er in Bezug auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus höre, „alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten". Diese Meinung hält der Bundestagspräsident in ihrer Absolutheit nicht für richtig. Denn die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde schließe „nicht aus, dass wir sterben müssen". Schon holt sie uns wieder ein, die Diskussion über die Würde des Sterbens bei lebenserhaltenden Maßnahmen. In Würde sterben. Das wünschen sich viele, die unheilbar erkrankt sind. Gut, wenn sie – und wir alle – verfügt haben, ob wir lebenserhaltende Maßnahmen möchten. In unserer alternden und technisch fortschrittlichen...
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