Einkommensteuer
Mehr Flexibilität geschaffen
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Das Bundeskabinett hat vergangene Woche eine Flexibilisierung in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) beschlossen: Land- und Forstwirten wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, anstatt des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahrs das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr zu wählen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt diese Erleichterung für Land- und Forstwirte. Die neue Regelung kann für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die neben dem landwirtschaftlichen Betrieb auch einen Gewerbebetrieb haben, eine Verwaltungserleichterung bringen. Denn sie können künftig für beide Betriebe das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr anwenden. An der wichtigen Regelung zum abweichenden landwirtschaftlichen...
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