Berufsmäßigkeit aussetzen
70-Tage-Regelung
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Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Franz-Josef Holzenkamp, hält die beschlossene Ausweitung der 70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung auf 115 Tage für ungeeignet. Die Regelung werde nicht dazu führen, dass sich die Arbeitskräfte länger in Deutschland aufhalten würden. Holzenkamp plädiert daher mit Nachdruck für eine befristete Aussetzung des Kriteriums der Berufsmäßigkeit. Die Sozialversicherungsfreiheit für eine kurzfristige Beschäftigung gilt nur, wenn die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Tätigkeit gilt als berufsmäßig, wenn sie nicht mehr von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung für den Beschäftigten ist. Der Raiffeisenpräsident geht davon aus, dass ausländische Saisonarbeitskräfte aus...
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