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Artikel 53: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Notfallzulassungen für Kartoffeln

Veröffentlicht am
Foto: BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für drei Pflanzenschutzmittel die Notfallzulassung nach Artikel 53 erteilt. NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) darf zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 befristet für 120 Tage eingesetzt werden. Insgesamt sind somit maximal vier Anwendungen mit 2,5 l/ha im Abstand von mindestens sieben Tage möglich. Wartezeit vier Tage. Apollo 50 SC (Wirkstoff: Clofentezin) ist gegen Eier und Larven von Spinnmilben in Kartoffel ab dem 15. Mai bis 11. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Apollo 50 SC kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 0,4...
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