Wasserhaushaltsgesetz
Novelle beschlossen
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Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag Ende Mai das erste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, auf Flächen mit einer Hangneigung von mindestens fünf Prozent die Abschwemmung von Düngemitteln in Gewässer zu verhindern. Dazu muss künftig auf diesen Flächen ein fünf Meter breiter, ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen eingerichtet werden. Übernommen hat der Bundestag die vom Bundesrat geforderte Klarstellung, dass die Hangneigung von fünf Prozent innerhalb eines Abstandes von 20 Meter zur Böschungsoberkante vorliegen muss.
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