Gesetzentwurf soll Stallveränderungen vereinfachen
Umbau erleichtern
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Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesagrarministerin Julia Klöckner den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Mit einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches wird ermöglicht, dass für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um- oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestimmte bestehende...
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