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Bundesrat beschließt Novelle der Tierschutz-NutztierhaltungVO

Aus für den Kastenstand

Die Hängepartie um die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ist zu Ende. Der Bundesrat hat nun der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Den Durchbruch ermöglichte der von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erarbeitete Kompromissvorschlag. Kernpunkt ist ein Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum nach einer Übergangsfrist von acht Jahren.
Veröffentlicht am
Im Abferkelbereich bleibt es bei der ursprünglich geplanten Übergangsfrist von 15 Jahren. Danach dürfen die Sauen maximal fünf Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns im Kastenstand gehalten werden. In einer Protokollerklärung stellt sich die Bundesregierung in Aussicht, die mit der Neuregelung verbundenen Umbauten finanziell zu fördern. Die Unterstützung soll daran geknüpft werden, dass die Umbaumaßnahmen deutlich vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen. Nach Ablauf der achtjährigen Übergangszeit für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum dürfen Sauen außer im Abferkelbereich nur noch in Gruppen gehalten werden. Lediglich für die Besamung dürfen sie kurzzeitig...
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