Notfallzulassungen
Das gilt beim Beizen von Rapssaatgut
Für den Raps hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zwei befristete Notfallzulassungen nach Artikel 53 erteilt.
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Anfang 2019 wurde das gegen Auflaufkrankheiten wirksame Thiram nicht erneut in der EU genehmigt. Deshalb endete die Zulassung von TMTD 98% Satec am 30. Januar 2019. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nun aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 ausschließlich zur Aussaat des bereits in 2019 mit TMTD 98% Satec gebeizten Rapssaatgutes eine Zulassung für die Zeit vom 15. Juli bis zum 11. November 2020 erteilt. Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten. Eine weitere Notfallzulassung gibt es für Vibrance OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Sedaxane). Die Anwendung des Mittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden....
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