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Wasserhaushaltsgesetz

Abstände beachten

Veröffentlicht am
Das am 30. Juni 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dient der nationalen Umsetzung der Nitratrichtlinie der EU und hat somit auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Darauf macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufmerksam. Der neue §38a WHG sieht für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit durchschnittlicher Hangneigung von mindestens fünf Prozent im Abstand von 20 Metern zu Gewässern vor, dass innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers eine ganzjährig geschlossene Begrünung zu erhalten oder herzustellen ist. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante ist die Linie des...
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