Arbeitsschutzkontrollgesetz soll klare Verhältnisse schaffen
Werkverträge künftig untersagt
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Das Bundeskabinett hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Ferner legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest. Ein wichtiger Eckpunkt ist das Verbot, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Das gilt für Werkverträge ab dem 1. Januar, für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten. Bundesagrarministerin Julia Klöckner zeigt sich zufrieden mit dem Gesetz....
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