Erstattung bei Gesundheit
Krankenkasse
- Veröffentlicht am
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen für sich und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen beansprucht haben. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erläutert, beträgt die Prämie ein Zwölftel der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Wer für 2020 eine Prämie erhalten will, muss dies der Krankenkasse bis zum 30. September schriftlich mitteilen. Diese Frist gelte jedoch nur, falls der Versicherte bisher noch keine Teilnahmeerklärung abgegeben habe. Andernfalls verlängere sich der Zeitraum automatisch um ein Jahr. Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen können laut SVLFG in Anspruch genommen werden, ohne...
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