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LBV zur NABU-Klage auf Offenlegung von Daten

Feldsituation bestimmt Pflanzenschutz

Veröffentlicht am
Der Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) und der Zweckverband Landeswasserversorgung klagen bei den Verwaltungsgerichten Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Sigmaringen auf die Herausgabe der Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten. Die Verwaltungsgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart haben den Klagen stattgegeben. Das Land will dagegen Berufung einlegen. Wie Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes (LBV), erklärt, setzt die Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel nach strengen gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis ein. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werde schon bisher von den Landwirten...
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