Möglichkeiten der Gärrestaufbereitung
FAZIT
Wertvolle Inhaltsstoffe gezielt nutzen
Betriebe, die Gärreste erzeugen und über keine eigenen oder keine ausreichenden eigenen Ausbringungsflächen verfügen, müssen nach der Düngeverordnung (DüV) seit dem 1. Januar 2020 mindestens neun Monate Lagerkapazität für die anfallenden flüssigen Gärreste nachweisen können. Durch Gärrestaufbereitung kann der Lagerraum verringert werden.
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Zwar können, wenn die eigenen Ausbringflächen nicht ausreichen, unter klar definierten und engen Bedingungen Abgabeverträge anerkannt werden, dennoch wird im Ergebnis meist zusätzlicher Lagerraum erforderlich, um eine ordnungsgemäße Verwertung sicherstellen zu können. Die einfachste Form der Gärrestaufbereitung ist die Separierung Die verbleibende EEG-Vergütungsdauer beträgt in vielen Betrieben aber nur noch weniger als zehn Jahre. Da häufig nicht klar ist, wie es danach mit der Anlage weitergeht, wird die Investition in einen zusätzlichen Lagerbehälter hinterfragt. Da stellt sich dann die Frage, inwiefern auch durch eine Gärrestaufbereitung die zu lagernde Gärrestmenge so reduziert werden kann, dass kein zusätzlicher Lagerraum errichtet...
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