Agrardieselantrag
Frist!
- Veröffentlicht am
Spätestens am 30. September 2020 müssen die Agrardieselanträge für das Jahr 2019 beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen. Achtung: Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, bei der nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang beim Hauptzollamt. Achtung: Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt wird. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags allein ist nicht ausreichend. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der elektronisch übermittelte Antrag gelöscht, wenn der komprimierte Antrag nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Absenden des Online-Antrags beim zuständigen Hauptzollamt...
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