Tipps zur Hofübergabe und Umstrukturierung
Neue Regeln bei der Betriebsaufteilung
Wenn im Rahmen der Hofübergabe der Betrieb nicht auf einen Nachfolger übertragen werden soll, sondern zwischen mehreren Kindern oder Nachfolgern aufgeteilt wird, war dies bisher nur äußerst schwierig ohne Anfall von Steuern möglich. In diesem Bereich hat sich inzwischen die Auffassung der Finanzverwaltung zugunsten der Landwirte geändert.
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Bislang konnte ein Betrieb nur dann steuerneutral übergeben werden, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Übernehmer übergeben wurden. Dies bedeutet, dass mindestens 90 Prozent der Eigentumsflächen auf den Übergeber übertragen werden mussten. Nur in diesem Fall war eine steuerneutrale Übertragung möglich. Die zurückbehaltenen Flächen bildeten einen verkleinerten landwirtschaftlichen Betrieb, der dann Jahre später an weichende Erben übergeben werden konnte. Voraussetzung für die Anerkennung als verkleinerter landwirtschaftlicher Betrieb war lediglich, dass die zurückbehaltene Fläche unter zehn Prozent der Gesamteigentumsfläche betrug und gleichzeitig über 3000 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche umfasste. In der Regel...
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