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Abfliessendes OberflächenwasserVom Nachbargrundstück läuft bereits bei etwas stärkerem Landregen eine große Menge Oberflächenwasser auf mein Grundstück. Auf diesem Nachbargrundstück befand sich ursprünglich eine Hofstelle. Der leicht abschüssige und feste, durch den Abriss verdichtete Untergrund schluckt nur wenig bis kein Wasser. Wie ist die geltende Rechtsgrundlage, muss ich dieses Wasser dulden? G. S. in T. Der natürliche Wasserablauf ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 37 geregelt. Danach darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Zugleich darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil eines...
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