Zeitfenster vom 2. November bis 15. Dezember
FAKT-Vorantrag jetzt stellen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich, jetzt wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen. Dieses startet am 2. November.
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Durch das FAKT-Vorantragsverfahren können die Finanzmittel für das FAKT zum Ende der aktuellen EU-Planungsperiode präzise ausgesteuert werden. Gleichzeitig sollen die Antragsteller rechtzeitig vor Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2021 Hinweise für die Planung ihrer Agrarumweltmaßnahmen erhalten. Wichtig ist, dass die FAKT-Voranträge gewissenhaft gestellt werden. Unter anderem sollten auch geplante Verpflichtungsübertragungen angegeben werden. Der Versand eines persönlichen Anschreibens zur Teilnahme am FAKT-Vorantragsverfahren erfolgt nicht. Neu- und Umstiege erfasst Mit dem FAKT-Vorantragsverfahren werden insbesondere beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer...
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