Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) kommt
Mittel für Ausbringtechnik
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Die Förderrichtlinie zum IuZ Landwirtschaft ist derzeit zur beihilferechtlichen Freistellung bei der EU-Kommission angemeldet (siehe BWagrar 42/2020, S. 11). Hat diese zugestimmt, will das Bundesagrarministerium mit Einzelheiten zum IuZ an die Öffentlichkeit gehen. Antragstellungen sollen ab 1. Januar 2021 möglich sein. Gefördert werden Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger. Dem Vernehmen nach wird es eine Liste mit den einzelnen förderbaren Maschinen und Bauten geben (sogenannte ‚Positivliste‘), die jedoch gegebenenfalls erweitert werden kann. Konkret geht es dabei um Maschinen und Geräte zur Düngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und um Pflanzenschutzgeräte. Letztere müssen...
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