Corona-Wirtschaftshilfen erweitert
Hof-Cafés sind antragsberechtigt
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Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird laut Bundeswirtschaftsministerium der Zugang zu außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern, Besenwirtschaften und Hofcafés. Gaststätten, die an ein Unternehmen angeschlossen sind, werden so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht folglich davon aus, dass auch Bauernhof-Cafés dazu...
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