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3 Fragen an Andreas Knäuer

Was bringt der neue Investitionsabzug?

Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH in Stuttgart. Das Unternehmen mit über 430 Mitarbeitern hat Standorte in Stuttgart, Aalen, Bad Waldsee, Ravensburg, Weinsberg und Boxberg. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde unter anderem der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu geregelt. Im Interview mit BWagrar erläutert der Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH) die Auswirkungen der Neufassung auf die landwirtschaftlichen Betriebe.
Veröffentlicht am
Foto: Buchstelle LBV
BWagrar: Herr Knäuer , mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG neu gestaltet. Wie sieht die Neuregelung aus und ab wann gilt sie? Knäuer: Geregelt wurde im § 7g des Einkommensteuergesetzes, dass für Anschaffungen oder Herstellungen von Wirtschaftsgütern jetzt nicht mehr 40, sondern 50 Prozent der Investitionssumme gefördert werden. Neu ist, dass nun auch vermietete Wirtschaftsgüter einbezogen werden können. Manche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages ist allerdings zukünftig so gut wie nicht mehr möglich, so beispielsweise zum Ausgleich von Mehrsteuern nach Betriebsprüfungen. Zusätzlich greift eine starke Einschränkung bei der Verschiebung von Investitionsabzugsbeträgen innerhalb einer...
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