Altersrente
Vorerst ungekürzt
- Veröffentlicht am
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeitige Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen, meldet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Auf vorzeitige Altersrenten werde ein eventueller Hinzuverdienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Regelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, sei nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Grund hierfür sei die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung seien die Lockerungen der Hinzuverdienstgrenzen verlängert worden.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
