Altersrente
Vorerst ungekürzt
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Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeitige Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen, meldet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Auf vorzeitige Altersrenten werde ein eventueller Hinzuverdienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Regelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, sei nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Grund hierfür sei die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung seien die Lockerungen der Hinzuverdienstgrenzen verlängert worden.
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