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Elektrisch vernebeln erlaubt

Ruhen für 1,4Sight wurde aufgehoben

Veröffentlicht am
Das BVL hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen von 1,4Sight aufgehoben. Damit darf 1,4Sight ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Mittel des Parallelhandels. Um einen Brand im Kartoffellager auszuschließen, darf das Mittel nur mit elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten ausgebracht werden, wie zum Beispiel Synofog (SF1H und SF2H). Folgende Anwendungsbestimmungen gelten: VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten. VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde....
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