Novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft
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Beschäftigungsmaterial: Darauf kommt es an
Seit Inkrafttreten der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang Februar gelten für Schweinehalter neue Vorgaben. Ein Fokus richtet sich dabei auf das Beschäftigungsmaterial. Was und wie den Schweinen ab 1. August vorgelegt werden muss, thematisierte nun ein Online-Seminar des Bildungs- und Wissenszentrums (LSZ) Boxberg im Rahmen des bundesweiten Netzwerkes Fokus Tierwohl am Mittwoch vorvergangener Woche. Über 120 Zuhörerinnen und Zuhörer folgten der Weiterbildungsveranstaltung.
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 12. März die aktuellen Ausführungshinweise veröffentlicht. Erarbeitet haben die Hinweise die Arbeitsgemeinschaft (AG) Tierschutz der Ländergemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). Das Handbuch bildet für die zuständigen Behörden, wie beispielsweise Veterinärämter, die Grundlage, wie die tierschutzrechtlichen Regeln fortan beurteilt werden müssen. Neben dem Wegfall der tagesrationierten Fütterung richtet sich ein Schwerpunkt auf die Frage nach dem richtigen Beschäftigungsmaterial. Ab dem 1. August dieses Jahres muss Schweinen Beschäftigungsmaterial in ausreichender Menge sowie „organisch" und „faserreich" vorgelegt werden. Genannt werden hierbei Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung daraus....
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