Neuregelungen EEG 2021
Was ändert sich für Biogas?
Zum 1. Januar sind die Regelungen des neuen Erneuerbare Energien Gesetz 2021 in Kraft getreten. Das Hauptstadtbüro Berlin, das getragen wird vom Bundesverband Bioenergiee. V. (BBE), Deutschen Bauernverbande. V. (DBV), Fachverband Biogas e. V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH), hat die wichtigsten Punkte für Biomasse zusammengefasst.
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Für Biogasanlagenbetreiber gibt es unter anderem Änderungen beim Ausschreibungsverfahren und bei der Güllevergärung. Ausschreibungsvolumina Festlegung eines Ziels für 2030 (§ 4 Nr. 4EEG 2021): Zum ersten Mal wird ein Zielwert für die Stromerzeugung aus Biomasse festgelegt. Gemäß der Begründung zu § 4 EEG 2021 sollen die Ausschreibungsvolumina so festgelegt werden, dass die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 auf dem Niveau von 42 Terawattstunden (TWh) stabilisiert wird. Einführung eines neuen Segments für „hochflexible" Biomethan-BHKW in der „Südregion" (§ 39m Abs. 2 EEG 2021): Zusätzlich zu den bisherigen Biomasse-Ausschreibungen wird ein neues Ausschreibungssegment festgelegt, an dem ausschließlich neue „hochflexible" Biomethan-BHKW...
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