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Erneuerbare Energien

Nachtrag zum Förderprogramm

Veröffentlicht am
Wie in Ausgabe 2/2021 berichtet, wurden bisherige Programme zur Förderung erneuerbarer Energien wie die der BAFA oder KfW seit Jahresbeginn in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zusammengefasst. Es können über das Programm unter anderen neue Holzfeuerungen mit bis zu 35 Prozent bezuschusst werden. Wenn eine alte Ölheizung dafür ersetzt wird, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 Punkte auf 45 Prozent. Bisher durfte die Ölfeuerung nicht älter als 30 Jahre sein, was nun geändert wurde. So gibt es heute keinen Förderausschluss mehr, wenn Ölkessel älter als 30 Jahre sind, für die eine Austauschpflicht nach Paragraf 72 GEG bestanden hat. Voraussetzung für die Zahlung der Austauschprämie für Ölheizungen, dass sämtliche...
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