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Steuererklärungsfrist für Land- und Forstwirtschaft

Große Entlastung

Veröffentlicht am
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 31. Dezember 2021. „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe leisten in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches und erzeugen hochwertige, regionale Lebensmittel. Auch sie sind von massiven wirtschaftlichen Einbußen betroffen", so Rukwied. Das übliche Fristende vom 31. Juli 2021 wurde für den Veranlagungszeitraum 2019 auf den 31. Dezember 2021 verlängert. So sollen die Buchstellen entlastet und sichergestellt werden, dass die Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs-und Beratungsleistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gehe,...
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