Überbrückungshilfe III
Corona-Hilfen auch für Landwirte
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Antrags- und förderberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 erlitten haben. Für den betreffenden Monat von November 2020 bis einschließlich Juni 2021 können diese Unternehmen die Förderung beantragen. Unternehmen, die aufgegliedert sind, werden in der Regel als Verbund betrachtet. Ab Februar können die Anträge über einen Steuerberater gestellt werden. Für die kommenden Monate müssen die Umsatzrückgänge prognostiziert werden. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der...
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