Liebe Leserinnen und Leser,
- Veröffentlicht am

nach einem langen kalten Winter sind viele Landwirte froh, wenn es endlich heißt: Jetzt darf wieder Gülle gefahren werden! Denn mit der neu in Kraft getretenen Düngeverordnung und dem damit verbundenen Verbot der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf gefrorenen Boden, wird auf so manchem Betrieb der Platz in der Güllegrube mehr als eng. Bevor das Fass also überläuft, muss eine neue Lagerstätte her oder nicht? Die neue Verordnung enthält weitere Auflagen, die in zahlreichen Betrieben ein Umdenken und Umrüsten – quasi einen kompletten Strategiewechsel – erfordern. Mehr dazu können Sie in unserem Schwerpunkt zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger ab Seite 25 lesen. Ihre Jessica Schröer
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
