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nach einem langen kalten Winter sind viele Landwirte froh, wenn es endlich heißt: Jetzt darf wieder Gülle gefahren werden! Denn mit der neu in Kraft getretenen Düngeverordnung und dem damit verbundenen Verbot der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf gefrorenen Boden, wird auf so manchem Betrieb der Platz in der Güllegrube mehr als eng. Bevor das Fass also überläuft, muss eine neue Lagerstätte her oder nicht? Die neue Verordnung enthält weitere Auflagen, die in zahlreichen Betrieben ein Umdenken und Umrüsten – quasi einen kompletten Strategiewechsel – erfordern. Mehr dazu können Sie in unserem Schwerpunkt zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger ab Seite 25 lesen. Ihre Jessica Schröer
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