Milchflaschen
Keine Pfandpflicht
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Mit Blick auf die von der Bundesregierung für 2024 geplante Erweiterung der Pfandpflicht auf Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch oder Milcherzeugnisse abgefüllt sind, sieht der Bundesrat keinen Änderungsbedarf. Das geht aus der Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen" hervor, den die Länderkammer am vorvergangenen Freitag (5.3.) verabschiedet hat. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die Ausweitung der Pfandpflicht auf mit Milch und trinkbaren Milcherzeugnissen befüllte Einwegkunststoffgetränkeflaschen unter anderem aus Hygienegründen zu unterlassen, fand ebenso keine Mehrheit wie die...
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