Antragstellung bereits im März möglich
Höhere Zuschüsse für die Alterskasse
Ab 1. April 2021 erhalten Landwirte höhere Beitragszuschüsse für die Alterskasse. Die seit fast 20 Jahren unveränderten Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss wurden erhöht und dynamisch ausgestaltet. So werden gerade auch Landwirte mit einem geringen Einkommen noch besser unterstützt.
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Zum 1. April 2021 wird die Reform des Alterskassenzuschusses umgesetzt. Diese bringt drei entscheidende Vorteile: Erhebliche Erhöhung der Einkommensgrenze, Einkommensgrenze ist künftig an allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und bleibt nicht starr, Stufensystem wird durch Formel ersetzt. Der maximale Förderbetrag beträgt 60 Prozent des Alterskassenbeitrags. Der aktuelle Alterskassenbeitrag beträgt 258 Euro monatlich, damit beträgt die maximale Förderung aktuell 155 Euro. Bei maximaler Förderung beträgt der monatliche Beitrag zur Alterskasse damit faktisch nur noch 103 Euro statt 258 Euro. Durch die Reform haben viele Landwirtinnen und Landwirte erstmals einen Anspruch auf den Zuschuss zum Alterskassenbeitrag. Diejenigen Landwirtinnen und...
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