Oberflächengewässer
Abstände einhalten
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Bei den anstehenden Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer zu beachten. Nach Pflanzenschutzrecht sind zu schützende Gewässer an folgenden Merkmalen zu erkennen: Ständig oder regelmäßig über längere Zeit (periodisch) im Jahr wasserführend, Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar, Wasserpflanzen vorhanden, Vorkommen schutzwürdiger Wasserorganismen (Tiere und Pflanzen), bei Austrocknung keine Landpflanzen am Gewässerboden. Um eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu verhindern, werden Abstände festgelegt, die eingehalten werden müssen ( NW606 ). Bei Verwendung verlustmindernder Technik können die Abstände in Abhängigkeit von der Abdriftminderungsklasse (50, 75 und...
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