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SVLFG reagiert auf Corona

Beitragsstundung möglich

Veröffentlicht am
Wenn finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise eintreten, gewährt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Mitgliedern im Einzelfall auf schriftlichen Antrag mit kurzer Begründung eine Stundung von Beiträgen. Dabei sollen die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt und auf die Verzinsung verzichtet werden. Daneben will die SVLFG Mahnungen und Vollstreckungen zunächst bis Ende Juni 2020 aussetzen. Das gilt auch für Säumniszuschläge, die anfallen, wenn Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten werden. Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit ihr in Verbindung setzen (E-Mail: versicherung@svlfg.de).
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