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Umsetzung zum 1. 1. 2021

Bundesrat stimmt DüV zu

Der Bundesrat hat Ende vergangener Woche einer Verordnung der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung (DüV) zugestimmt. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist die erneute Änderung der DüV ein falsches Signal an die Landwirtschaft.
Veröffentlicht am
Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben sei ein klares Zeichen. Man erwarten nun von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absehe, kommentierte die Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, die Entscheidung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete" wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen. Hierfür stehen nun neun statt sechs...
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