COrona-Verordnung
Mobiler Verkauf
- Veröffentlicht am
Nach Mitteilung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk wurden die Corona-Verordnung und die dazugehörigen Auslegungshinweise nach entsprechenden Forderungen aus dem Berufsstand modifiziert. Gemäß der Verordnung ist nun auch die Öffnung von mobilen Lebensmittelverkaufsstellen wie Spargel-, Obst und Gemüsestände möglich, da diesen große Bedeutung zur Versorgung der Bevölkerung zukommt.
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