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Meldung an die Polizei – Hygieneregeln werden kontrolliert

Anzeigepflicht für Saisonarbeitskräfte

Nach der neuen Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 müssen einreisende Erntehelfer vor der Arbeitsaufnahme bei der Ortspolizei gemeldet werden.
Veröffentlicht am
Die Verordnung sieht in Paragraph 1 vor, dass Personen, die aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Baden-Württemberg einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. In Paragraph 3 Absatz 2 dieser Verordnung findet sich für Saisonarbeitskräfte eine Sonderregelung. Danach müssen die Betriebe die Einreise der Saisonarbeitskräfte vor Beginn der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzeigen und die ergriffenen Maßnahmen (Hygiene, Kontaktvermeidung und Absonderung) dokumentieren. Nach dem Bußgeldkatalog zur Corona-VO Einreise...
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