Antrag bis 31. Dezember
Frist für Förderung von Rebflachen
- Veröffentlicht am
Der Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Antragsjahr 2021 (Durchführung 2021 – die Maßnahme soll 2021 durchfeführt werden) ist bis zum spätestens 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) unter Angabe des geplanten Flächenumfangs (Flurstücksverzeichnis zum Antrag Umstrukturierung und Umstellung) bei den Landratsämtern beziehungsweise den unteren Landwirtschaftsbehörden zu stellen. Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Rebflächen in Baden-Württemberg, die als natürliche Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen sowie juristische Personen zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und die damit verbundenen Kosten tragen. →Mehr unter https://foerderung....
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
