Vor allem Sauenhalter sind von zahlreichen Änderungen betroffen
FAZIT
Neue TierSchNutztV: Das gilt in Zukunft
Nach einer langen Entstehungsgeschichte ist die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für Schweine nun da und vorvergangene Woche am 9. Februar endgültig verkündet worden. Dr. Eckhard Meyer vom Versuchsgut Köllitsch des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Sachsen hat die wichtigsten Neuregelungen zusammengestellt.
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Mit der Neufassung des Paragrafen (§) 24 ist die Diskussion über zulässige Kastenstandweiten in Deutschland beendet. Das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zunächst vorgesehene Prinzip, die Sauen einer Absetzgruppe auf drei bis fünf unterschiedliche Kastenstandweiten aufzuteilen, hätte sich hierbei nicht bewährt und Diskussionen bei Kontrollen provoziert. Im Gegenzug wird die zulässige Aufenthaltsdauer der Sauen im Kastenstand im Deckzentrum auf den Vorgang der Besamung und im Abferkelbereich auf fünf Tage begrenzt. Wegen des hohen baulichen Aufwandes gelten maximal acht Jahre Übergangszeit für das Deckzentrum und 15 Jahre für den Umbau des Abferkelbereiches. Für bestehende Kastenstandanlagen gilt in der Übergangszeit, dass jedes...
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