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Handel mit Geflügel erhält Auflagen

64 Haltungen mit Geflügelpest ermittelt

Veröffentlicht am
Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg weist wegen der Geflügelpest nochmals auf die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin. Da in den kommenden Wochen wieder Verkäufe von Geflügel im Reisegewerbe angekündigt sind, wurde nun eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, wonach Geflügel im Reisegewerbe nur dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht wurden. Zum Stand 8. April sei in insgesamt 64 Haltungen ein Geflügelpestausbruch amtlich festgestellt worden. Die betroffenen Haltungen wurden gesperrt, die Tiere tierschutzkonform getötet und unschädlich beseitigt sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Zudem wurden um die...
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