Zahl der Corona-Impfungen nimmt zu
Landwirte ab Mitte Mai impfberechtigt
Ab Mitte Mai sind Landwirte, ihre Mitarbeiter und auch Saisonarbeitskräfte in Baden-Württemberg impfberechtigt. Sie können ab diesem Zeitung einen Impftermin vereinbaren.
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Sowohl Landwirte, als auch ihre Mitarbeiter und Saisonkräfte sind der Impfprioritätsgruppe 3 zuzuordnen, da es sich hier um Personen in besonders relevanter Position in der kritischen Infrastruktur der Ernährungswirtschaft sowie um Beschäftigte in einem solchen Unternehmen handelt. Saisonkräfte sind zudem wegen ihrer Arbeits- und Lebensumstände impfberechtigt. Weil sie bei ihren Tätigkeiten einem deutlich höheren Risiko für eine Covid-Erkrankung ausgesetzt sind. Um eine Impfberechtigung für sich selbst nachzuweisen, benötigen Landwirte den letzten Bescheid von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Hilfsweise kann man auch auf die Leitlinien zur Kritischen Infrastruktur verweisen, in denen die Landwirtschaft unter Punkt 3...
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