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Bundesrat verschärft Tierschutztransportverordnung

Mehr Tierschutz bei Transporten

Veröffentlicht am
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse in Kürze sind: Der Transport von Schlachtvieh an Tagen mit Außentemperaturen über 30 Grad Celsius soll von acht auf 4,5 Stunden begrenzt werden. Eine Verbotsliste von Drittstaaten für den Zuchttiertransport fand keine Mehrheit. Zugestimmt wurde hingegen dem Antrag, dass Kälber zukünftig erst ab einem Alter von über 28 Tagen transportiert werden dürfen. Bisher waren Transporte ab einem Alter von 14 Tagen erlaubt. Es gibt eine Übergangszeit von einem Jahr. Begründet wurde der Antrag damit, dass Kälber in den ersten vier Lebenswochen keinen ausreichenden Immunschutz haben. Diese Entscheidung hat weitreichende...
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