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Gewährleistungsfristen bleiben bestehen

Tierverkäufe

Veröffentlicht am
Die Verdopplung der Gewährleistungsfristen bei Verkäufen gilt nicht für Tiere. Darauf hat die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur „Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" im Bundestag und Bundesrat hingewiesen. Die Sozialdemokratin begrüßte die Entscheidung: Beim Verkauf von Tieren, die als lebende Organismen permanent natürlichen Veränderungen unterliegen, wäre eine Erhöhung der Frist im Gegensatz zu klassischer Ware nicht sinnvoll gewesen. Bei Tierverkäufen gilt somit weiterhin die Sechsmonatsfrist.
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