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Erneuerbare-Energien-Gesetz

„EEG-Reparaturgesetz" verabschiedet

Veröffentlicht am
Aufatmen bei der Biogasbranche: Am 24. Juni hat der Bundestag das Änderungsgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 beschlossen. Nach Angaben des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) erhalten damit tausende Biogasanlagenbetreiber wieder eine echte Perspektive. Laut dem „EEG-Reparaturgesetz" können Biogasanlagenbetreiber zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 Euro/kW geltend machen, sofern sie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung die Flexprämie erhalten haben. Zusätzliche installierte Flex-Leistung kann 65 Euro/kW in Anspruch nehmen.
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