Lieferkettengesetz
Bundesrat gibt grünes Licht
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Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten kann in Kraft treten. Nachdem das Gesetz Mitte Juni bereits den Bundestag passiert hatte, hat am 25. Juni auch die Länderkammer grünes Licht gegeben. Damit sind in Deutschland ansässige Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern von 2023 an verpflichtet, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei ihren Zulieferunternehmen zu achten; ein Jahr später trifft es dann auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
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