Düngung mit stickstoffhaltigen Stoffen in VODüVGebieten
Erweiterte Gewässerabstände einhalten
In mit Nitrat belasteten Gebieten und Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat (VODüVGebiete) gilt es, einige Vorgaben zu beachten. Eine Aufbringung entgegen der Vorgaben ist auch immer ein Verstoß gegen die Cross Compliance Verpflichtungen.
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Mit der Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) wurden eutrophierte Gebiete ausgewiesen. In diesen sind bei der Aufbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln erweiterte Abstände zu Gewässern vorgeschrieben, die sowohl phosphathaltige als auch stickstoffhaltige Stoffe betreffen. Auf allen Flächen entlang von Gewässern sind mindestens fünf Meter Abstand zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers einzuhalten. Beim Einsatz von Geräten mit genauer Düngerablage beträgt der Mindestabstand zur Böschungsoberkante...
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