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Mietung von Grundstücken

Beratung nötig

Veröffentlicht am
Der Deutsche Bauernverband (DBV) empfiehlt seinen Mitgliedern, sich bei Angeboten zur Mietung von Grundstücken für Funkmaststandorte von ihren Kreis- und Landesbauernverbänden beraten zu lassen. Wie der DBV erklärt, sind unter anderem die Vertragslaufzeiten, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen besonders schwierige Verhandlungspunkte. Gerade bei diesen sensiblen Themen gelte es auf Fallstricke zu achten, um Benachteiligungen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Der DBV führt seit 2020 mit den Mobilfunkanbietern Gespräche über Mustermietverträge und Empfehlungen zu den Mietbedingungen.
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