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Notwegerecht Ist es für Jagdpächter und seine Mitjäger erlaubt, das Notwegerecht zu gebrauchen für nachmittägliche Spazierfahrten? Darf der Jäger auch auf anderen Privatwegen fahren, die nicht an sein Jagdgebiet angrenzen? G. J. in S. Hier sind insgesamt vier Rechtskreise (Zivilrecht, Wegerecht, Jagdrecht, Waffenrecht) betroffen, sodass eine Einzelfallberatung in solchen Fällen angeraten wird. Allgemein lässt sich die Frage wie folgt beantworten: Das Notwegerecht an sich bestimmt sich nach § 917 BGB. Dieses Recht besagt: Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer...
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