Antragsfrist bis zum 31. Juli
Beitragszuschuss
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Der Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse kann durch einen Beitragszuschuss um bis zu 60 Prozent reduziert werden. Die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss wurde durch Gesetz zum 1. April 2021 um über 50 Prozent erhöht und beträgt nun jährlich 23.688 Euro (West) beziehungsweise 22.428 Euro (Ost). Maßgeblich ist das Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid. Solange in den Steuerbescheiden noch kein Einkommen aus Land-/Forstwirtschaft festgestellt wird, muss es in der Regel nicht angerechnet werden. Aufgrund der deutlich angehobenen Einkommensgrenzen hat sich die Zahl der zuschussberechtigten Beitragszahler erhöht. Liegen alle Voraussetzungen für einen Zuschuss vor, kann dieser sogar noch rückwirkend ab 1. April 2021...
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