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Neuer Entgelttarifvertrag in Kraft

Mehr Lohn für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg gilt rückwirkend zum 1. Juli  2021 ein neuer Entgelttarifvertrag. Der Tarifvertrag ist verbindlich, soweit sowohl der Betrieb als auch der Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind.
Veröffentlicht am
Der letzte Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2018 war von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum 30. Juni 2020 gekündigt worden. Ein Anschlusstarifvertrag konnte zunächst nicht geschlossen werden, da die Gewerkschaft bundesweit Tarifverhandlungen mit den landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbänden verweigerte, solange für den gekündigten Zusatzversorgungs-Tarifvertrag kein Nachfolgetarifvertrag geschlossen wird. Erst nach mehreren Verhandlungsrunden konnte auf Bundesebene am 21. Juni 2021 eine Einigung mit der IG Bau über eine Bundesempfehlung erzielt werden. Auf Basis dieser Bundesempfehlung haben der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in...
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