Corona-Einreiseverordnung
Nachweispflicht auch für Saisonarbeiter
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Nach der Neufassung der Corona-Einreiseverordung, die am 1. August in Kraft getreten ist, müssen Saisonarbeitskräfte, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen und über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Test vorweisen und für fünf Tage in Quarantäne. Während dieser Zeit dürfen sie in nicht durchmischten Arbeitsgruppen arbeiten. Nach dem fünften Tag endet die Arbeitsquarantäne automatisch. Ein weiterer Test ist nicht nötig. Für Arbeitskräfte aus einem Virusvariantengebiet bleibt es bei der 14-tägigen Quarantänepflicht. Im Übrigen muss jeder Saisonarbeiter bei der Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen, unabhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise erfolgt. Die Pflicht zur Anmeldung vor der...
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