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Schotter in der Wiese Die Gemeinde füllte einen neu entstandenen Weg mit Schotter. Dieser fällt durch den Fahrbetrieb auch in die angrenzende Wiese. Ist hier die Kommune in der Pflicht, Schädigung der angrenzenden Grundstücke vorzubeugen bzw. Schäden, den Schotter in der Wiese, zu beseitigen? E. S. in H. Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast u.a. für Gemeindestraßen (dazu zählen auch von der Flurbereinigung gebaute Feldwege). Die Straßenbaulast ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, deren Verletzung grundsätzlich nicht zu Entschädigungs- oder Ersatzansprüchen führt. Wird allerdings die Straßenbaulast vernachlässigt und führt dieses Verhalten zur Verletzung sonstiger Rechte, kann dies zu...
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